Verputzarbeiten

Altbausanierungen

Tapezierarbeiten

Beratung, Planung und Umsetzung aus einer Hand

Schon seit der Gründung unserer Firma bieten wir Ihnen alles aus einer Hand: Beratung, Planung und Umsetzung. Hier finden Sie eine Übersicht über unser Produkt- und Leistungsspektrum. Wenn Sie eine konkrete Frage oder einen Wunsch haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Sie stellen die Aufgabe, wir finden die Lösung!

Dank unserer zuverlässigen Partner können wir fast sämtliche Renovierungs- und Sanierungsaufgaben für Sie durchführen.

Vorschlag: Sie fahren in Urlaub und wir kümmern uns um den Rest. Sie kommen entspannt zurück und Ihre Wohnträume wurden stressfrei umgesetzt.

Tipp: Schöner wohnen und Steuern sparen!

Sparen Sie bis zu 1.200 Euro im Jahr. Steigern Sie den Wert Ihres Hauses/Wohnung und verbessern Sie Ihre Wohnqualität.

Wie funktioniert es?

Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen wie z.B.

  • Innenrenovierung Ihrer Wohnräume (Farbgestaltung, Tapezieren, Bodenbelagsarbeiten)
  • Wärmedämmung/Trockenbau
  • Fassaden- und Fensteranstrich

im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.

Vorraussetzungen:

  • Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden, und die Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sein.
  • Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.

Wie hoch ist der Steuerbonus?

Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000 Euro der Erhaltungs-/ Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal 1.200 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.

Kein Steuerbonus:

Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Beispiel:

Malerarbeiten (Nur Arbeitskosten) 4.700,–€
19% MwSt. *) 893,–€
Abzugsfähige Kosten 5.593,–€
Steuerermäßigung 20% 1.118,60€
Direkt von der Steuerschuld abziehbar 1.118,60€

*) Änderung beim ges. MwSt.-Satz vorbehalten